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Allgemeine Geschäftsbedingungen IIPKW – EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die einzelnen Coachings, Trainings, Seminare, Vorführungen und sonstigen Veranstaltungen der EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil zwischen der EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE und dem Leistungsempfänger (im Folgenden allgemein: Teilnehmer/ in). Bitte lesen Sie diese genau durch, um Unklarheiten zu vermeiden. Für Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

§1 Leistungsbeschreibung

Welche Leistung vertraglich zwischen der EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE dem/ der Teilnehmer/ in vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Homepage der EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE oder in den hierauf Bezug nehmenden Angaben in den einzelnen Ausschreibungen zu den verschiedenen Veranstaltungen. Die in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind bindend. Die EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE behält sich jedoch ausdrücklich den Wechsel des Veranstaltungsortes vor, sofern unvorhersehbare Ereignisse ein Durchführen der Veranstaltung an diesem Ort beeinträchtigen oder unzumutbar machen. Die EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE ist bemüht, jede mögliche Veränderung im Einvernehmen mit den Teilnehmern vorzunehmen, dem Vertragsziel möglichst nahezukommen und garantiert zudem, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten bleibt.

§2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)

Mit dem Eingang einer schriftlichen Anmeldung bei der EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE per E-Mail, Brief oder Fax kommt der Vertrag zwischen der EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE und dem/ der Teilnehmer/ in verbindlich zustande. Die EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE verpflichtet sich, alle Angaben in der Anmeldung strikt vertraulich zu behandeln, insbesondere die Angaben nicht an Dritte weiter zu geben.

§3 Bezahlung

Die Gebühren für die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung der EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE sind auf der Homepage der EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE aufgeführt. Innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldebestätigung/ Rechnung ist eine der Gesamtgebühr pro Person zu leisten. Die vollständige Gesamtgebühr muss spätestens 14 Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung ohne nochmalige Zahlungsaufforderung durch die EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE eingegangen sein, wenn nicht schriftlich eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

§4 Rücktritt durch den/ die Teilnehmer/ in

Der/ die Teilnehmer/ in kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Die EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE kann ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und entgangenen Gewinn verlangen. Die Stornierungskosten betragen bei allen Teilnehmern bis sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 10% des Entgelts für die Veranstaltung. Bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 30% des Entgelts für die Veranstaltung. Ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung sowie bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung.

 

Der/ die Teilnehmer/ in kann bei Nichtteilnahme eine/ n Ersatzteilnehmer/ in stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der/ die Teilnehmer/ in und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Die EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE kann dem Wechsel der Person der/ des Teilnehmer/ in widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

§5 Rücktritt durch die EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE

Die EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE kann vom Vertrag zurücktreten: ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 4 dieser AGB, wenn sich der/ die Teilnehmer/ in vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer/ innen gefährdet werden, – wenn davon ausgegangen werden muss, dass der/ die Teilnehmer/ in das Ausbildungsziel nicht erreichen wird. – bei Ausfall des Kursleiters/ der Kursleiterin oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren. – In den beiden letzten Fällen wird schnellstmöglich ein Ersatztermin benannt.

§6 Haftung durch EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE

Die Veranstaltungen der EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE beinhalten den Umgang mit Pferden. Der/ Die Teilnehmer/ in wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei dem Umgang mit Pferden ein Risiko in Form eines deutlich erhöhten Verletzungs- und Schadensrisiko besteht. Der/ Die Teilnehmer/ in erklärt durch seine/ ihre Unterschrift, dass er/ sie an Veranstaltungen der EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE auf eigene Gefahr teilnimmt. Dasselbe gilt für die Teilnahme mit dem eigenen Pferd, die Teilnahme des eigenen Pferdes an einer Veranstaltung der EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE und die Unterbringung des Pferdes. Die Haftung EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt.

Die EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE haftet, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt, für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt und soweit es sich nicht um vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden handelt, ist die Haftung auf die dreifache Teilnahmegebühr der jeweiligen Veranstaltung beschränkt. Die EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE haftet nicht für Schäden, die von Dritten und/ oder deren Tieren herbeigeführt werden.

Die Haftung der EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt. Soweit die EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderer Dritter in Anspruch nimmt, steht die EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie für die übliche Überwachung ein. Für alle Schadenersatzansprüche gegen EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE für Sachschäden pro Teilnehmer und Reise mit maximal der dreifachen Höhe des Kurspreises. Die EQUINE LEADERSHIP EXCELLENCE haftet nicht für Unfälle oder Erkrankungen im Zusammenhang mit Vorführungen, Exkursionen, Besichtigungen usw. An Programmteilen aller Art sowie mit Risiken verbundenen Betätigungen beteiligen sich die Teilnehmer auf eigene Gefahr. Die Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen.

§7 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§8 Gerichtsstand

Es gilt als Gerichtsstand für das Mahnverfahren, für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag oder im Zusammenhang damit sowie unter Vollkaufleuten Düsseldorf (Amtsgericht) als vereinbart.